Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks, der abweichenden Dachneigung, der abweichenden Dachdeckung, der abweichenden Wandhöhe, der abweichenden Geländeaufschüttung und der Überschreitung des Traufüberstandes wird zugestimmt.

 


Für den Beschluss:  25

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 25