Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorgestellten Planentwurf. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 


Für den Beschluss:  25

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 25