Beschluss:

  1. Der Marktgemeinderat stimmt der Fortschreibung des Regionalplans nur zu, soweit die vorgesehene neue Vorbehaltsfläche KS 148  und die in eine Vorrangfläche umzuwandelnde Fläche KS 145 in der nordwestlichen Ecke wie im Planentwurf des Büros Linke + Kerling vom 16.09.2015 dargestellt deutlich reduziert werden.

                Die Umsetzung dieses Planentwurfs im Regionalplan ist wesentlicher Bestandteil der                 Zustimmung des Marktes Essenbach.

                Die Reduzierung ist mit der Fa. Isarkies bereits in dieser Form abgestimmt.

  1. Gleichzeitig wird gefordert, dass eine öffentliche Wegeverbindung zwischen den Ortsteilen Mettenbach und Oberwattenbach beständig sichergestellt sein muss (erforderlichenfalls auch durch Neubau von Wegen).
  2. Der Standortbogen zu KS 145 Unterwattenbach-Nordwest ist wie folgt zu ergänzen:

                (6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter:

                           

·         Biologische Vielfalt (Fauna, Flora):

                   … Streng und besonders geschützte Arten vorhanden (Uhu)

·         Landschaft:

                Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes während des Abbaus….

                Diese Formulierungen wurden im Entwurf schon für die unmittelbar daneben liegende            Fläche KS 148 Unterwattenbach-Nord vorgegeben. Eine Abweichung für die KS 145                 ist nicht gerechtfertigt.

  1. Die Neufassung der Begründung zum Ziel 2.1.1 im Kapitel B IV und zum Grundsatz 2.2.1 ist wie folgt zu ergänzen:

                Seite 10 Anmerkungen zu KS 145:

                „Über ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept soll sichergestellt    werden, dass

               

·         die beanspruchte Waldsubstanz wieder so hergestellt wird, dass der Wald seiner besonderen Bedeutung für den Wasserschutz gerecht wird und insbesondere die Möglichkeit zum Umbau des Waldes in naturnähere Mischbestände genutzt wird und der Wald seiner besonderen Bedeutung für die Gesamtökologie gerecht wird.“

     

                Im Anschluss ist zu ergänzen:

 

„Dem Schutz des nahe dem Vorranggebiet gelegenen Ortsteils Oberwattenbach vor Beeinträchtigungen durch Lärm und sonstige Immissionen soll in den nachfolgenden Verwaltungsverfahren besondere Bedeutung beigemessen werden. Etwaige immissionsschutzrechtliche Konflikte sind im Genehmigungsverfahren zu klären.

Die betroffenen Waldanteile haben besondere Funktionen für das Landschaftsbild und den Klimaschutz. Diese sind bei der jeweiligen Abbau- und Rekultivierungsplanung in besonderem Maße zu berücksichtigen.“

Seite 10 Anmerkungen zu KS 148:

Hier ist zu berichtigen: „Vorbehaltsgebiet KS 148“  (statt “Vorranggebiet“)

Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eine irrtümliche Fehlbezeichnung handelt.

Im Übrigen sind die gleichen Ergänzungen anzubringen wie schon zu KS 145. Das Gebiet KS 148 liegt unmittelbar neben dem KS 145. Eine abweichende Darstellung ist nicht gerechtfertigt.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23