Sitzung: 29.09.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt die Erteilung des Einvernehmens zum Tekturplan in der vorgelegten Form ab.
Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der durch die Befestigungen überdeckten Erdgashochdruckleitung sind die Stellungnahme der Energie Südbayern GmbH und deren Auflagen zu beachten und von der Genehmigungsbehörde festzusetzen.
Insofern wird einer Überschreitung der Baugrenze durch die Anlage der Schotterrasenfläche 1 für Rangierbewegungen im Bereich des Bremsenprüfstandes zugestimmt.
Der weiteren Abweichung von den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zur Befestigung der Fläche 2 mit Schotterrasen für 13 Mitarbeiterstellplätze wird dagegen nicht zugestimmt.
Das Baugrundstück wird gemäß Bebauungsplan allein durch die
Zeppelinstraße als Erschließungsstraße erschlossen. Der Weg Fl.Nr. 427/2,
Gemarkung Altheim, ist zur Nutzung als
PKW-Zufahrt für die Mitarbeiter ungeeignet. Er dient nur der Zufahrt zu den
hinterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken und ist dementsprechend als
öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Die Einhaltung der für eine beständige
Befahrbarkeit mit Privat-PKW verbundenen Unterhalts- und
Verkehrssicherungspflichten wäre für den Markt Essenbach als Baulastträger mit
wirtschaftlichem Aufwand nicht durchführbar. Gleichzeitig bestünde die Gefahr
der Schaffung eines Präzedenzfalles, wenn Baugrundstücke zusätzlich zu den festgesetzten
Erschließungsstraßen mit weiteren Straßen und Wegen erschlossen werden, deren
Herstellung nicht über die Erschließungskosten umgelegt wurde.
Für den Beschluss: 23 |
Gegen den Beschluss: 0 |
Anwesend: 23 |