Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt die Erteilung des Einvernehmens zum Tekturplan in der vorgelegten Form ab.

Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung der durch die Befestigungen überdeckten Erdgashochdruckleitung  sind die Stellungnahme der Energie Südbayern GmbH und deren Auflagen zu beachten und von der Genehmigungsbehörde festzusetzen.

Insofern wird einer Überschreitung der Baugrenze durch die Anlage der Schotterrasenfläche 1 für Rangierbewegungen im Bereich des Bremsenprüfstandes zugestimmt.

Der weiteren Abweichung von den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zur Befestigung der Fläche 2 mit Schotterrasen für 13 Mitarbeiterstellplätze wird dagegen nicht zugestimmt.

Das Baugrundstück wird gemäß Bebauungsplan allein durch die Zeppelinstraße als Erschließungsstraße erschlossen. Der Weg Fl.Nr. 427/2, Gemarkung Altheim, ist  zur Nutzung als PKW-Zufahrt für die Mitarbeiter ungeeignet. Er dient nur der Zufahrt zu den hinterliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken und ist dementsprechend als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Die Einhaltung der für eine beständige Befahrbarkeit mit Privat-PKW verbundenen Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten wäre für den Markt Essenbach als Baulastträger mit wirtschaftlichem Aufwand nicht durchführbar. Gleichzeitig bestünde die Gefahr der Schaffung eines Präzedenzfalles, wenn Baugrundstücke zusätzlich zu den festgesetzten Erschließungsstraßen mit weiteren Straßen und Wegen erschlossen werden, deren Herstellung nicht über die Erschließungskosten umgelegt wurde.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23