Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Es besteht eine Grunddienstbarkeit bzgl. eines Kanalleitungsrechts zwischen den Grundstücken Fl.Nr. 722/4 und 7221/1 der Gemarkung Altheim. Der Eigentümer der Fl.Nr. 722/1, Gemarkung Altheim, ist insbesondere berechtigt, den zu verlegenden Abwasserkanal an den im dienenden Grundstück Fl.Nr. 722/4, Gemarkung Altheim, bereits befindlichen Revisionsschacht anzuschließen, die auf dem herrschenden Grundstück anfallenden Abwässer in diesen Revisionsschacht einzuleiten und die vom Revisionsschacht zum öffentlichen Kanal hin bestehende Kanalstichleitung neben dem Eigentümer des dienenden Grundstücks mitzubenützen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24