Sitzung: 15.09.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt einer Verlängerung der Geltungsdauer der erteilten Baugenehmigung mit der Bpl.Nr. 41N-1109-2011-BAUG vom 30.08.2011 um weitere zwei Jahre gemäß Art. 69 Abs. 2 BayBO zu.
Für den Beschluss: 24 |
Gegen den Beschluss: 0 |
Anwesend: 24 |