Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt einer Verlängerung der Geltungsdauer der erteilten Baugenehmigung mit der Bpl.Nr. 41N-1109-2011-BAUG vom 30.08.2011 um weitere zwei Jahre gemäß Art. 69 Abs. 2 BayBO zu.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24