Beschluss:

Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 3358 – Gmkg. Martinshaun, Teillänge von 0,400 km, wird aufgrund des Baus der B 15n wegen Entbehrlichkeit nach Art. 8 BaySt.WG eingezogen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24