Die Sach- und Rechtslage wird zur Kenntnis gegeben.

 

Beschluss:

Auf die Errichtung eines Zebrastreifens wird aus den genannten Rechtsgründen verzichtet. Anstelle dessen sollen zwei permanente Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt werden (ggf. solarbetrieben). Gleichzeitig soll eine aktuelle anonyme Messung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge (mit Anzahl der Fahrzeuge) vorgenommen werden. Die Tempo-30-Zone in diesem Bereich bleibt unverändert.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21