Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu obengenanntem Vorbescheid. Die Prüfung einer Privilegierung wird in das Ermessen der Fachbehörden gestellt. Auf die gutachtliche Stellungnahme des WZV Isargruppe I vom 11.05.2015 wird verwiesen, wonach dem Bauvorhaben in dieser Form wegen der verlaufenden Hauptleitung nicht zugestimmt werden kann. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Grundstück eine Fernwärmeleitung verläuft.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22