Zu diesem TOP sind Herr Brunner (für technische Fragen) und Herr Hofmann (für immissionsschutzrechtliche Fragen) vom Landratsamt Landshut anwesend. Sie erläutern die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um einen geordneten Regelbetrieb des Wärmeversorgungsunternehmens zu gewährleisten.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das „Sondergebiet Biogas“, Unterahrain, für den Geltungsbereich mit den Fl.Nrn. 446 Tfl. und 446/2, Gem. Ohu.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24