Beschluss:

Der Marktgemeinderat verweigert sein gemeindliches Einvernehmen zu obengenanntem Vorbescheid, da die nachbarschützenden Belange der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO nicht nachgewiesen werden können.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 1

Anwesend: 24