Beschluss:

Bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt) ist ein Antrag auf Beschilderung der in die Ahrainer Straße einmündenden Straßen Rathausplatz und Querstraße mit einem STOP-Schild mit entsprechender Haltemarkierung (StVO-Zeichen 206) zu stellen.

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 2

Anwesend: 21