Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen beim Wohnhaus und Garage, der Abweichung bzgl. Maß der baulichen Nutzung, der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe, der abweichenden Dachneigung mit dem Wohnhaus und der abweichenden Dachform und Dachdeckung der Garage wird zugestimmt.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23