Sitzung: 10.03.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Für die künftige Bezuschussung von Investitionen in kirchlichen Friedhöfen wird folgender Grundsatzbeschluss gefasst:
- Grunderwerb: wie bisher durch Gemeinde
- Planung für Leistungsphasen 1 bis 4: durch Gemeinde
- Leichenhaus: 60% Förderung durch Gemeinde
- andere Friedhofmaßnahmen, für die keine weitere Förderung durch die Kirche erfolgt: 25% Förderung durch Gemeinde
- andere kirchliche Investitionsmaßnahmen, die auch von der Kirche (Bistum) gefördert werden: wie bisher 15% Förderung durch Gemeinde
- bei begründeten außergewöhnlichen Einzelfällen sind zur Vermeidung unbilliger Härten abweichende Einzelfallentscheidungen möglich (erhöhte Nachweispflicht durch den Träger der Maßnahme)
Für
den Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |