Beschluss:

Für die künftige Bezuschussung von Investitionen in kirchlichen Friedhöfen wird folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

 

- Grunderwerb: wie bisher durch Gemeinde

- Planung für Leistungsphasen 1 bis 4: durch Gemeinde

- Leichenhaus: 60% Förderung durch Gemeinde

- andere Friedhofmaßnahmen, für die keine weitere Förderung durch die Kirche erfolgt: 25% Förderung durch Gemeinde

- andere kirchliche Investitionsmaßnahmen, die auch von der Kirche (Bistum) gefördert werden: wie bisher 15% Förderung durch Gemeinde

- bei begründeten außergewöhnlichen Einzelfällen sind zur Vermeidung unbilliger Härten abweichende Einzelfallentscheidungen möglich (erhöhte Nachweispflicht durch den Träger der Maßnahme)

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23