Informationen:

 

- Beschilderung zur A92 Zielrichtung Dingolfing (im Bereich der Anschlussstelle Landshut/Essenbach): Auf Antrag des Marktgemeinderatsmitglieds Wenzl wurde bei der Autobahndirektion bezüglich der Aufnahme des Zieles Dingolfing auf der Vorwegweisung zur A92 angefragt. Das Antwortschreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 05.03.2015 wird im Wortlaut zur Kenntnis gegeben (der beantragten Aufnahme wird nicht zugestimmt, da nicht richtlinienkonform und Gefahr der Schaffung von Bezugsfällen).

- Einladung zum Maibaumaufstellen der Altheimer Vereine: 01.05.2015, 14:00 Uhr, Dorfplatz Altheim

- Fahrt nach Savignano (07. - 10. August 2015): Bei Interesse an Teilnahme bitte Rückmeldung im Vorzimmer.

 

Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder:

 

- Ringlstetter Ralf:           10H-Regelung - FNP Hohenthann: Verwaltung sollte prüfen, ob Widerspruch gegen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenthann eingelegt werden sollte, soweit Ortsteile des Marktes Essenbach betroffen sind.

 

Antwort: Dies wird derzeit geprüft.

 

- Herr Wenzl:                    nimmt Bezug auf die negative Darstellung der Gemeindefinanzen in der Öffentlichkeit (insbesondere im letzten Gemeinde-Informationsblatt) und verweist auf die großen investiven Leistungen in den vergangenen Jahren und die dennoch vorhandenen liquiden Mittel des Marktes.

 

- Frau Hanglberger:        Antrag auf Schulweghelfer - Sachstand?

 

Antwort: Im nächsten Gemeinde-Informationsblatt erfolgt ein neuerlicher Aufruf, sich zu melden.

 

- Herr Dumps:                   Thema zusätzliche Lärmschutzwälle entlang der A92, Grundstückserwerb schon durchgeführt?

 

Antwort: Derzeit laufen erste Vorgespräche, noch ohne Ergebnis.

 

- Ringlstetter Ralf:           Bei der letzten Verkehrsschau soll die rote Fahrbahnmarkierung an der Musikschule für unzulässig erachtet worden sein, weiteres Vorgehen?

 

Antwort: Der Erste Bürgermeister berichtet von der Verkehrsschau vom 14.04.2015 mit der Polizei, wonach die Markierung unzulässig sei, weil sie den Fußgängern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, eine Vorfahrt gegenüber dem Straßenverkehr suggerieren würde, was aber nicht gegeben ist. Aus diesem Grunde sollte die Markierung nach Anschauung der Polizei wieder entfernt werden. Die Situation wird derzeit noch geprüft.

 


Für den Beschluss: 

Gegen den Beschluss:

Anwesend: 25