Beschluss:

Es verbleibt bei der bisherigen Grundsatzbeschlusslage zu Vereinsinvestitionen wie nachfolgend nochmals dargestellt:

 

- 30% Zuschuss allein für große Neubaumaßnahmen (Vereinsheime)

- 15% Zuschuss für übrige Investitionsmaßnahmen

- kein Zuschuss für Unterhalt, Ausstattung und Sportgeräte

- Bewertung von Eigenleistungen: Eigenleistungen werden mit 10,00 € pro Stunde für Arbeits- und Maschinenstunden bei den zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22