Sitzung: 27.01.2015 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 194 (886 m²), Gmkg. Mettenbach, kann wegen Entbehrlichkeit nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.
Für den Beschluss: 23 |
Gegen den Beschluss: 0 |
Anwesend: 23 |