Beschluss:

Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 194 (886 m²), Gmkg. Mettenbach, kann wegen Entbehrlichkeit nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23