Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat bezüglich der Bezuschussung von Vereinsbaumaßnahmen folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:

 

MGR vom 28.05.2013 (21:0 Stimmen):

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Für Baumaßnahmen der Sportvereine wird der gemeindliche Investitionszuschuss ab sofort auf 30% der zuschussfähigen Kosten angehoben (die bisherigen Bedingungen bleiben aufrecht erhalten). Unberührt davon bleibt ebenfalls die Bezuschussung von Schützenvereinen wie zuletzt im Grundsatz beschlossen.

 

MGR vom 10.09.2013 (24:0 Stimmen):

Der zuletzt gefasste Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Aufstockung des gemeindlichen Zuschusses für Baumaßnahmen der Sportvereine gilt ausdrücklich nur für große Neubaumaßnahmen (Vereinsheim). Für die übrigen Investitionen verbleibt es bei den bisherigen Zuschussbedingungen.

 

Da die Beschlüsse seinerzeit in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst wurden, werden sie hiermit öffentlich bekanntgegeben.

 


Für den Beschluss: 

Gegen den Beschluss:

Anwesend: 22