Antrag Wenzl 16:8:

Der Erste Bürgermeister wird zu Verhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb eines Uferrandstreifens von 2m Breite beauftragt.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt im Grundsatz sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. Die Erschließung ist gesichert. Bei einer Bebauung ist das Gelände straßenseitig an den bestehenden Straßenrand und bachseitig an das bestehende Mühlbachufer anzugleichen. Im Bereich der jeweiligen Zufahrten ist das Hochbord abzusenken. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen. Nach erfolgter Teilung des Grundstücks in drei Parzellen, wird für jedes Grundstück durch den Markt Essenbach ein eigener Revisionsschacht für Schmutzwasser errichtet. Die Kosten hierfür werden dem Antragsteller über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung in Rechnung gestellt. Das anfallende Regenwasser ist in den Mühlbach einzuleiten. Zum Bachunterhalt ist entlang des Mühlbaches ein Befahr- und Betretungsrecht notariell zu sichern. Hierzu sind ein 5,00 m breiter Grundstücksstreifen entlang des Mühlbaches und die Zufahrtsmöglichkeit von der Jägerstraße von jeglicher Bebauung freizuhalten. Eine Einzäunung der drei Parzellen bis zum Bachufer ist möglich, sofern die jeweiligen Zaunelemente auf einer Breite von fünf Metern zum Bachufer hin aushängbar sind und damit die Zufahrt zum Bachunterhalt jederzeit gewährleistet ist. Maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude sind zulässig. Die gesetzlichen Abstandsflächen sowie die festgelegten Stauräume vor den Garagen sind einzuhalten. Auf den Baumbestand auf dem Nachbargrundstück wird hingewiesen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 1

Anwesend: 24