Der Marktgemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis.

 

Beschluss:

Der bisher in der Satzung verankerte Pro-Kopf-Mindestverbrauch pro Jahr und Einwohner wird auf 30 m³ reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24