Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt im Grundsatz sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich  der Überschreitung der Baugrenzen, der Abweichung bzgl. Maß der baulichen Nutzung mit zwei Vollgeschossen, der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe, der abweichenden Dachneigung mit dem Wohnhaus und der abweichenden Dachform der Garage mit einem begrünten Flachdach wird zugestimmt. Mit Einreichung des Bauantrages ist ein Entwässerungsplan vorzulegen. Es ist eine Regenwasserpufferanlage (nach Vorgabe des Marktes Essenbach) vor dem bestehenden Kontrollschacht  zu errichten, wenn das Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen wird. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach vorzuweisen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24