Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Altheim West“ wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 23.09.2014. Die zugehörige Begründung ohne Umweltbericht vom 23.09.2014 wird gebilligt.

 

 

Marktgemeinderatsmitglied Cetin erscheint wieder.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24