Beschluss:

Der Markt Essenbach lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab, da öffentliche Belange entgegenstehen. Die geplante Kleinwindkraftanlage befindet sich außerhalb der Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen. Diese sind im Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach geregelt. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für Flächen von Windkraftenergieanlagen befindet sich bereits in der 5. Auslegung und besitzt somit die förmliche Planreife. Insofern widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 BauGB). Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt, gleichzeitig beim Landratsamt Landshut einen Antrag gemäß § 15 Abs. 3 BauGB auf Rückstellung des obengenannten Bauantrags zu stellen. Der Rückstellungsantrag erfolgt, um die Entwurfsplanung weiterverfolgen zu können, um Planungssicherheit zu erhalten und um das Verfahren möglichst zügig durchführen zu können. Der Markt Essenbach beantragt eine Rückstellung um 9 Monate. Auf die Kartierung eines Bodendenkmals auf dem Grundstück wird hingewiesen. Die Belange des Denkmalschutzes wären zu prüfen.

 

 

Marktgemeinderatsmitglied Cetin verlässt den Sitzungssaal.

 


Für den Beschluss:  16

Gegen den Beschluss: 9

Anwesend: 25