Beschluss:

Von Seiten des Marktes Essenbach bestehen keine Bedenken gegenüber der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung der Konzentrationsflächen bzw. Standorte zur Windenergienutzung wie vorgesehen. Die Konzentrationsfläche 2 des Marktes Ergolding grenzt direkt an die Konzentrationsfläche 7.1.2 des Marktes Essenbachs an und bildet damit eine Einheit.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24