Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu. Von Seiten des Marktes Essenbachs ist ein Revisionsschacht auf dem Grundstück zu erstellen. Im Baugenehmigungsverfahren muss geklärt werden, ob die Kanalleitung über das Grundstück Fl. Nr. 1111/5 geführt (mit dinglicher Sicherung) oder ob das Grundstück über den Anliegerweg erschlossen werden soll. Die Kosten werden dem Antragsteller über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung in Rechnung gestellt.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24