Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides gemäß Art. 71 Satz 3 BayBO um weitere 2 Jahre. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück mit der Fl.Nr. 1352, Gemarkung Mirskofen zwischenzeitlich geteilt wurde. Im genehmigten Vorbescheid befand sich der geplante Baukörper auf der Fl.Nr. 1352, Gemarkung Mirskofen. Nach erfolgter Teilung des Grundstücks befindet sich der Baukörper auf Fl.Nr. 1352/1, Gemarkung Mirskofen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24