Die Verantwortlichen des SV Altheim und des Schützenvereins Isartaler Altheim (Herr Miethaner, Herr Zimmerer) stellen das Vorhaben des Neubaus eines Sportheims in Altheim und dessen Finanzierung vor.

 

Vor einer Entscheidung über die Zuschussanträge ist zu entscheiden, ob die Bezuschussung wie bisher als Anteilsfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung gewährt werden soll.

 

Beschluss 24:0:

Es bleibt bei einer Anteilsfinanzierung wie bisher.

 

Anträge des SV Altheim:

 

Beschluss 24:0:

Dem Antrag auf Bezuschussung des Anteils der Baukosten des SV Altheim (Gebäude und Küche) mit 30% der Gesamtkosten wird wie vorgetragen zugestimmt (Zuschuss 30% von 545.000,00 € = 163.500,00 €). Dem Antrag auf Besicherung der Fremdfinanzierung in Höhe von geplant 170.000,00 € in Form einer Bürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank sowie in Höhe von geplant 50.000,00 € in Form einer Bürgschaft gegenüber der finanzierenden Brauerei wird zugestimmt. Ebenso wird dem Antrag auf eine befristete, zinslose Zwischenfinanzierung des Zuschusses vom BLSV für die Dauer von maximal fünf Jahren (längstens aber bis zur tatsächlichen Auszahlung des Zuschusses) zugestimmt.

 

Anträge der Isartaler Schützen Altheim:

 

Beschluss 24:0:

Dem Antrag auf Bezuschussung des Anteils der Baukosten des Schützenvereins für den ersten Stock des Gebäude und des Schießstandes in Höhe von 10.000,00 € je Schießstand mit einer Deckelung auf 40% der Gesamtkosten wird zugestimmt (Zuschuss: neun Schießstände x 10.000,00 € = 90.000,00 €, max. 40% von 225.000,00 € = 90.000,00 €). Dem Antrag auf Besicherung der Fremdfinanzierung in Höhe von geplant 50.000,00 € in Form einer Bürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank wird zugestimmt. Ebenso wird dem Antrag auf eine befristete, zinslose Zwischenfinanzierung des Zuschusses vom BSSB für die Dauer von maximal fünf Jahren (längstens aber bis zur tatsächlichen Auszahlung des Zuschusses) zugestimmt.

 

Dem Antrag auf unentgeltliche, unbefristete Überlassung in notarieller Form zur Bebauung des Grundstückes mit der Sportstätte wird nicht stattgegeben.

 

Es verbleibt vielmehr bei der bisher üblichen Regelung, dass das Grundstück den Vereinen für eine Dauer von mindestens 25 Jahren im Rahmen eines Pachtvertrages unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24