Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung des Kniestocks in Höhe von 1,78 m, der Überschreitung der traufseitigen Wandhöhe bei E+D, der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachdeckung in der Farbe anthrazit, der Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Garagen und der Überbauung des Schutzstreifens der bestehenden 20 KV Stromleitung wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem geplanten Bauvorhaben der Schutzstreifen der bestehenden 20 KV Leitung (Stromkabel) der Überlandzentrale Wörth überbaut wird. Diese 20 KV Stromleitung ist auf Kosten des Antragstellers im eigenen Grundstück zu verlegen.

 


Für den Beschluss:  25

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 25