Zur Durchführung der Wahl der weiteren Bürgermeister wird ein Wahlausschuss gebildet.

 

Beschluss 25:0:

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Weindl zum Vorsitzenden und Herr Wenninger und Frau Heckinger zu Beisitzern dieses Wahlausschusses.

 

-        Daran anschließend wurde zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die Wahl des zweiten Bürgermeisters aufgefordert.

 

Als zweite/r Bürgermeister/in wurde/n Frau Cetin und Herr Spierer vorgeschlagen.

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses ließ die Stimmzettel austeilen und forderte dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und gefaltet in die Wahlurne zu werfen.

 

Von den anwesenden 25 Mitgliedern des Marktgemeinderates hatten 25 den Stimmzettel abgegeben.

 

Die Stimmzettel wurden vom Wahlausschuss geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.

 

Es wurde festgestellt, dass 24 Stimmzettel gültig und 1 ungültig waren.

 

Es entfielen auf Frau Cetin 5, auf Herrn Spierer 18 und auf Herrn Lackerbauer 1 gültige Stimme.

 

Herr Weindl verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Herr Spierer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hatte und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt war.

 

Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annähme. Der Gewählte nahm die Wahl an.

 

 

-        Daran anschließend wurde zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die Wahl des dritten Bürgermeisters aufgefordert.

 

Als dritte/r Bürgermeister/in wurde/n Herr Wenzl und Frau Cetin vorgeschlagen.

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses ließ die Stimmzettel austeilen und forderte wieder dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und gefaltet in die Wahlurne zu werfen.

 

Von den anwesenden 25 Mitgliedern des Marktgemeinderates hatten 25 den Stimmzettel abgegeben.

 

Die Stimmzettel wurden vom Wahlausschuss geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.

 

Es wurde festgestellt, dass alle 25 Stimmzettel gültig waren.

 

Es entfielen auf Herrn Wenzl 20, auf Frau Cetin 4 und auf Frau Hanglberger 1 gültige Stimme.

 

Herr Weindl verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Herr Wenzl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hatte und damit zum dritten Bürgermeister gewählt war.

 

Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annähme. Der Gewählte nahm die Wahl an.

 

 

-        Nach Feststellung des Wahlergebnisses und der Annahme der Wahl durch die Gewählten, nimmt der erste Bürgermeister die gemäß Art. 27 Abs. 1 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes vorgeschriebene Vereidigung des zweiten und dritten Bürgermeisters vor.

 


Für den Beschluss: 

Gegen den Beschluss:

Anwesend: 25