Sitzung: 09.05.2014 Marktgemeinderat
Zur Durchführung der Wahl der weiteren Bürgermeister wird ein Wahlausschuss gebildet.
Beschluss 25:0:
Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Weindl zum Vorsitzenden und Herr Wenninger und Frau Heckinger zu Beisitzern dieses Wahlausschusses.
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Daran
anschließend wurde zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die Wahl des zweiten
Bürgermeisters aufgefordert.
Als zweite/r Bürgermeister/in wurde/n Frau Cetin und Herr Spierer
vorgeschlagen.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses ließ die Stimmzettel austeilen und
forderte dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und gefaltet
in die Wahlurne zu werfen.
Von den anwesenden 25 Mitgliedern des
Marktgemeinderates hatten 25 den Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmzettel wurden vom Wahlausschuss
geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Es wurde festgestellt, dass 24 Stimmzettel
gültig und 1 ungültig waren.
Es entfielen auf Frau Cetin 5, auf Herrn
Spierer 18 und auf Herrn Lackerbauer 1 gültige Stimme.
Herr Weindl verkündete das Wahlergebnis und
stellte fest, dass Herr Spierer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhalten hatte und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt war.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl
annähme. Der Gewählte nahm die Wahl an.
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Daran
anschließend wurde zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die Wahl des dritten
Bürgermeisters aufgefordert.
Als dritte/r Bürgermeister/in wurde/n Herr Wenzl und Frau Cetin
vorgeschlagen.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses ließ die Stimmzettel austeilen und
forderte wieder dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und
gefaltet in die Wahlurne zu werfen.
Von den anwesenden 25 Mitgliedern des Marktgemeinderates hatten 25 den
Stimmzettel abgegeben.
Die Stimmzettel wurden vom Wahlausschuss geöffnet und auf ihre
Gültigkeit überprüft.
Es wurde festgestellt, dass alle 25 Stimmzettel gültig waren.
Es entfielen auf Herrn Wenzl 20, auf Frau Cetin 4 und auf Frau
Hanglberger 1 gültige Stimme.
Herr Weindl verkündete das Wahlergebnis und stellte fest, dass Herr
Wenzl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hatte und
damit zum dritten Bürgermeister gewählt war.
Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annähme. Der Gewählte nahm die
Wahl an.
- Nach Feststellung des Wahlergebnisses und der Annahme der Wahl durch die Gewählten, nimmt der erste Bürgermeister die gemäß Art. 27 Abs. 1 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes vorgeschriebene Vereidigung des zweiten und dritten Bürgermeisters vor.
Für den Beschluss: |
Gegen den Beschluss: |
Anwesend: 25 |