Gemäß §27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) hat der neugewählte Erste Bürgermeister seinen Diensteid zu leisten. Den Eid nahm das älteste anwesende Marktgemeinderatsmitglied Peter Ringlstetter ab.

 


Für den Beschluss: 

Gegen den Beschluss:

Anwesend: 25