Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Sämtliche für die Verlegung des vorhandenen Gehweges anfallenden Kosten und alle Kosten für die Errichtung der Verlängerung der Längsparkspur gehen ausschließlich zu Lasten des Antragstellers. Die dafür erforderlichen Grundabtretungen und die Sicherung des Wegerechts sind notariell zu sichern. Vor Ausführung der Arbeiten im Straßenraum (z. B. Absenkung der Borde), ist mit dem Leiter der Straßenmeisterei, Herrn Ottendorfer, Kontakt aufzunehmen.

 


Für den Beschluss:  25

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 25