Der eingegangene Schriftsatz „Bruckbacher Bürger“ vom 13.03.2014 bezüglich Geruchsbeeinträchtigungen aus Gülleaustrag, Güllegruben und Stallabluft liegt allen Marktgemeinderatsmitgliedern vor.

 

Beschluss:

Es wird festgestellt, dass die Thematik nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt. Es besteht allerdings Einverständnis, dass die Gemeinde als Vermittler auftritt und einen gemeinsamen Gesprächstermin aller Beteiligten organisiert (Teilnehmer: Beschwerdeführer, betroffene Landwirte, Gemeinde, Amt für Landwirtschaft, Immissionsschutzbehörde).

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24