Frau Linke vom Landschaftsarchitekturbüro Linke + Kerling, Landshut, stellt den Vorentwurf zur Planungsänderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Altheim-West“ in das „Sondergebiet Einzelhandel Altheim-West“ vor.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorgestellten Planentwurf. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen entsprechend des Vorentwurfs zum Plangebiet „Sondergebiet Einzelhandel Altheim-West“ ausgestaltet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Auf Grundlage dieses Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB kann nach Satzungsbeschluss die Flächennutzungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24