Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie sowie der Überbauung des Sichtdreiecks wird zugestimmt. Die Einhaltung des Sichtdreiecks wird in das Ermessen Fachbehörden gestellt.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0      

Anwesend: 23