Beschluss:

Der Marktgemeinderat hält an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest und sieht folglich keine Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag zu erteilen. Der Beschluss vom 28.01.2014 bleibt vollinhaltlich aufrechterhalten.


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23