Sitzung: 18.02.2014 Marktgemeinderat
Fragen aus der letzten Sitzung:
- Ansatz Musikschule:
- - Anschaffung Konzertharfe: Die Erläuterungen der Musikschule zur Notwendigkeit einer Konzertharfe werden zur Kenntnis genommen. Die Frage, ob ein derartiges Instrument auch bei der Musikschule Landshut verwendet wird, ist noch abzuklären.
- - Anschaffung Vibraphon: Die Erläuterungen der Musikschule werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss 24:0:
Dem Ansatz für die Anschaffung eines Vibraphons wird zugestimmt.
- Zuschussanträge der Vereine und Kirchen:
- - KSK Mettenbach
Beschluss 24:0:
Der Übernahme der Vorplatzsanierung wegen Gründungsfest (4.740,96 €) wird zugestimmt. Der Ansatz ist in den Haushalt zu übernehmen.
- - KSK Mirskofen
Der Ansatz für die Renovierung der Vereinsfahne (15% von 7.500,00 €) wurde schon am 14.01.2014 beschlossen und ist zu übernehmen.
- - Kath. Pfarrgemeinde St. Erhard
Beschluss 24:0:
Die Reparatur des Betonsockels der Pfarrkirche und die Innenrenovierung (Maler, Ausbesserungen) zu insgesamt 33.155,00 € werden als Sanierung eingestuft und mit 15% bezuschusst.
- - Kath. Pfarramt Essenbach
Beschluss 24:0:
Die Sanierung der Nebenkirche St. Veit, Mettenbach, (818.000,00 €) wird mit 15% bezuschusst.
- - Kirchenverwaltung Artlkofen
Der Ansatz für die Pflasterung der Zugangswege Artlkofen war bereits in 2013 enthalten und wird übernommen.
- - Kirchenverwaltung Mirskofen
Beschluss 13:11:
Die Neuanschaffung der Fenstergitter als Einbruchschutz wird mit 15% bezuschusst.
Beschluss 24:0:
Die geplante Friedhofsumgestaltung gemäß Antrag vom 10.02.2014 wird bezüglich der Pflasterung der Wege und der Erstellung einer Urnenwand mit 15% bezuschusst. Die Erstellung eines Friedhofskreuzes wird nicht bezuschusst.
- - Kirchenverwaltung Altheim
Beschluss 24:0:
Dem Ansatz für die Restarbeiten der Innenrenovierung (64.000,00 €) und der Übernahme des Ansatzes für die Friedhofserweiterung aus 2013 (60.000,00 €) wird zugestimmt.
- - DJK SV-Mirskofen
Beschluss 24:0:
Die Errichtung einer Überdachung als Wetterschutz (32.000,00 €) wird mit 15% bezuschusst. Die Beschaffung neuer Sitzgelegenheiten für den Saal wird nur bezuschusst, wenn dies auch bei den bisherigen Sportheimgebäuden so gehandhabt wurde.
- - SV Essenbach
Beschluss 24:0:
Die Regeneration von Spielfeldern wird als Unterhaltsmaßnahme der Vereine nicht bezuschusst.
- - SV Ohu/Ahrain
Für die Anschaffung eines gebrauchten Busses wird die bisherige Regelung beibehalten (Bezuschussung maximal alle zehn Jahre mit 15%).
- - SV Altheim
Beschluss 24:0:
Da noch kein konkreter Zuschussantrag gestellt werden kann, wird ein pauschaler Haushaltsansatz von 100.000,00 € aufgenommen.
Für den Beschluss: s. u. |
Gegen den Beschluss: s. u. |
Anwesend: 24 |