Architekt Emmel erläutert den aktuellen Sachstand.

 

Beschluss:

Die bisher als „Unschärfe-Bereich“ von ca. 100 m angrenzend an die Konzentrationsfläche 1 gekennzeichnete Fläche ist in den Umgriff der Konzentrationsfläche einzubeziehen. Der Planentwurf ist entsprechend zu ändern und im vereinfachten Verfahren erneut auszulegen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24