Die Sach- und Rechtslage wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss: Antrag Wimmer 9:15:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nur unter der Auflage, dass vom Antragsteller eine andere Zufahrtssituation vorgelegt wird.

(Aufgrund des Abstimmungsverhältnisses ist der Antrag damit abgelehnt.)

 

Beschluss 22:2:

·      Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, das als offensichtlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig ist (siehe genehmigten Vorbescheid).

·      Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße, für das Bauvorhaben erforderliche Straßenerschließung des Grundstücks derzeit nicht vorliegt.

o    Die geplante Zu- und Abfahrt soll über einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, der in der Baulast der jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke liegt, erfolgen. Dieser Weg müsste im Bereich der geplanten Zufahrt, auf einer Länge von ca. 60 m, entsprechend den Anforderungen für Schwerlastverkehr hergestellt werden. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

o    Der Weg mündet derzeit unübersichtlich in die St2074; insbesondere der Verkehr aus Richtung Ohu ist aufgrund einer Kurve und der angrenzenden Bebauung erst spät erkennbar, was vor allem auch für den zu erwartenden von der Halle abfahrenden Verkehr mit LKW und Zugfahrzeugen nicht unproblematisch sein wird.

o    Der Weg mündet zudem in seiner derzeitigen Lage sehr spitzwinklig in die St2074, was insbesondere wieder für den von der Halle abfahrenden Verkehr mit LKW und Zugfahrzeugen beim Einbiegen in die St2074 vor allem in Richtung Landshut Probleme und Gefahren bereiten wird.

·      Immissionsschutz:

  • Durch die vorgesehene Erschließung über diesen Weg wird im Übrigen der gesamte An- und Abfahrtsverkehr unmittelbar an der angrenzenden Wohnbebauung vorbeigeführt. Auf die damit verbundenen Immissionen insbesondere während der Nachtzeit wird hingewiesen.
  • In Bezug auf Immissionsschutz sind aus Sicht des Marktes Essenbach weiterhin auch die Betriebsgeräusche der vorgesehenen Kühlaggregate vor allem während der Nachtzeit sowie mögliche Geruchsbelästigungen zu begutachten.

·      Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Grundstück auch über die vorhandene Feldzufahrt weiter westlich im Bereich der Fl.Nr. 472/3 Gem. Altheim von der St2074 angefahren werden könnte. Da hier die geschilderte Problematik wesentlich gefahrloser und für die Anwohner verträglicher bewerkstelligt werden könnte, sollte diese Option vom Antragsteller und den Fachstellen ernsthaft geprüft werden.

 


Für den Beschluss:  s. u.

Gegen den Beschluss: s. u.

Anwesend: 24