Der Antrag von Herrn Egid Wimmer auf Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für die Fl.Nr. 816 Tfl., Gemarkung Oberwattenbach, vom 30.01.2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Aus grundsätzlichen Erwägungen wird der Antrag auf Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung, um ein einzelnes Bauvorhaben zu ermöglichen, abgelehnt. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist mit dem Antragsteller ein Gespräch über eine Bauleitplanung über eine größere Fläche (wie im Flächennutzungsplan vorgesehen) zu führen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23