Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt grundsätzlich sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. Die Prüfung der Voraussetzungen des §35 BauGB obliegt dem Landratsamt Landshut. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt über das Grundstück Flur-Nr. 277, Gemarkung Ohu erfolgt, welches nicht im Besitz des Antragstellers ist. Ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht besteht nicht. Herr Kroll vom staatl. Straßenbauamt hat dem Antragsteller mündlich eine neue Zufahrt in Aussicht gestellt. Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan im Schutzgebiet für Grund- und Quellwasser.

 

 

Mit Zustimmung aller Marktgemeinderatsmitglieder wird wegen Eilbedürftigkeit nachfolgender TOP neu in die Tagesordnung aufgenommen.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22