Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, insbesondere das Schreiben des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20.01.2014 bezüglich des Vorschlags eines Vergleichs.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat sieht auch bei nur einer weiteren Werbeanlage insgesamt eine störende Häufung von Werbeanlagen und eine entsprechende Beeinträchtigung des Ortsbildes als gegeben und lehnt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung auch nur einer Werbeanlage ab.

 


Für den Beschluss:  19

Gegen den Beschluss: 4

Anwesend: 23