Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird nicht erteilt.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und weicht deutlich von der ursprünglichen Eingabeplanung und der ersten Tekturgenehmigung vom 30.10.2013 ab. Die Bauarbeiten an der baulichen Anlage wurden wegen Abweichung von der Genehmigung mit Bescheid vom 11.12.2013 eingestellt. Die nunmehr geplanten Dimensionen dieses im Außenbereich nicht privilegierten Vorhabens beeinträchtigen nach Auffassung des Marktes Essenbach die öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB, weshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23