Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form. Die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen. Das Bauvorhaben hat sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen und darf das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Die wegfallenden Stellplätze für die Bestandsbebauung sind auf dem Grundstück noch nachzuweisen.

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22