Architekt Emmel erläutert die verschiedenen Entwurfsvarianten. Mit dem Grundeigentümer sind die beiden vorgelegten Varianten vorab zu besprechen. Anschließend ist im Marktgemeinderat über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

 


Für den Beschluss: 

Gegen den Beschluss:

Anwesend: 23