Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form. Das Grundstück ist derzeit nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen. Dazu muss der bestehende Kanal verlängert und ein Revisionsschacht errichtet werden. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist anzufertigen. Die Berechnung des Stellplatzbedarfs richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Das Bauvorhaben hat sich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen und das Ortsbild darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Nach Aussage des Landratsamt Landshut, Genehmigungsbehörde soll der Antrag auf Vorbescheid nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) behandelt werden.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23