Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Überschreitung der zulässigen Geschoßflächenzahl, der abweichenden Dachfarbe, der Überschreitung des Ortgang- und des Traufüberstandes, der abweichenden Dachneigung, der Überschreitung der Traufhöhe mit dem Zwerchgiebel und der Errichtung eines Zwerchgiebels wird zugestimmt. Für die Errichtung einer Hochbordabsenkung ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

 

 

Mit Zustimmung aller Marktgemeinderatsmitglieder wird wegen Eilbedürftigkeit nachfolgender TOP neu in die Tagesordnung aufgenommen.

 


Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24