Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben in der vorgelegten Form wird abgelehnt und kann nur bei nachfolgenden Änderungen erteilt werden:

 

- Kniestock maximal 0,50 Meter

- Wandhöhe maximal 6,0 Meter

- alle Stellplätze dürfen nur grundstücksintern über eine zentrale Zufahrt von der Lärchenstraße angefahren werden, eine direkte Zufahrt aller Stellplätze über die Lindenstraße oder Lärchenstraße wird abgelehnt

 


Für den Beschluss:  13

Gegen den Beschluss: 8

Anwesend: 13