Das Vorhaben wurde vor Ort besichtigt.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur beantragten Abgrabungserlaubnis unter nachfolgenden Einschränkungen:

 

- Die beantragte Abbaudauer wird bis maximal 31.12.2030 genehmigt.

- Die Abbaufläche wird im westlichen Bereich zurück genommen wie vorgetragen (Herausnahme der Dreiecksfläche in etwa zwischen Weg Fl.Nr. 530 und Weg Fl.Nr. 63).

- Einteilung der Abbaufläche in zwei Abschnitte A und B.

- Der Ausschluss von Beeinträchtigungen durch Grundwasserveränderungen an den Gebäuden im Ortsteil Oberwattenbach muss durch eingehende Untersuchungen gewährleistet sein (Befürchtung von Gebäuderissen und Beeinträchtigungen der bestehenden Hauswasserbrunnen und ähnliches in Oberwattenbach).

- Die Firma Isarkies sichert eine Verbesserung der Abladebedingungen für Bauschutt und dergleichen aus Privatbaustellen von Gemeindebürgern wie von Herrn Meierlohr vorgetragen zu.

 


Für den Beschluss:  21

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 21