Sitzung: 28.05.2013 Marktgemeinderat
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben in der vorgelegten Form wird
abgelehnt. Eine Befreiung von den Abweichungen des Bebauungsplans kann nur bei
Reduzierung des Vorhabens auf maximal zwei Wohneinheiten in Aussicht gestellt
werden.