Sitzung: 30.04.2013 Marktgemeinderat
Beschluss:
Für den Betrieb des Hortes werden nachfolgende Gebührensätze festgelegt:
- bis durchschnittlich drei Stunden: 60,- €
- bis durchschnittlich vier Stunden: 68,- €
- bis durchschnittlich fünf Stunden: 78,- €
- bis durchschnittlich sechs Stunden: 88,- €
- bis durchschnittlich sieben Stunden: 98,- €
- bis durchschnittlich acht Stunden: 106,- €
- bis durchschnittlich neun Stunden: 112,- €
In einer der nächsten Sitzungen ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung noch formell zu beschließen.
Für
den Beschluss: 23 |
Gegen
den Beschluss: 0 |
Anwesend:
23 |