Beschluss:

Für den Betrieb des Hortes werden nachfolgende Gebührensätze festgelegt:

 

- bis durchschnittlich drei Stunden:                        60,- €

- bis durchschnittlich vier Stunden:                        68,- €

- bis durchschnittlich fünf Stunden:                       78,- €

- bis durchschnittlich sechs Stunden:     88,- €

- bis durchschnittlich sieben Stunden:   98,- €

- bis durchschnittlich acht Stunden:                       106,- €

- bis durchschnittlich neun Stunden:                     112,- €

 

In einer der nächsten Sitzungen ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung noch formell zu beschließen.

 


Für den Beschluss:  23

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 23